Kosten

Gesetzlich versichert

Ob ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht, richtet sich nach dem Behandlungsbedarfsgrad. In der KIG (Kieferorthopädische-Indikations-Gruppen) -Tabelle sind verschiedene Anomalien in Behandlungsbedarfsgrade von 1-5 eingeteilt. Erst ab Grad 3 besteht ein Anspruch gegenüber der GKV wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird.

Dann übernimmt die Krankenkasse 80% der Basiskosten. Die anderen 20% werden von den Erziehungsberechtigten oder dem Patienten bezahlt. Diese 20% werden nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet.

Da die GKV nur bezahlt, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist, wird die medizinische Behandlung mit außervertraglichen Leistungen (AVL), die nicht im Leistungskatalog der GKV vorhanden sind, massiv optimiert. Eine moderne, zeitgerechte Behandlung ist ohne die AVL nicht möglich.

Wir bieten natürlich unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten wie z.B. Ratenzahlung an.

 

Private Zusatzversicherungen können einen Teil der Kosten für außervertragliche Leistungen abdecken. Bitte informieren Sie sich VOR dem ersten Beratungstermin.

 

 

Privat versichert

Private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen üblicherweise die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, auch bei Erwachsenen.

Unser Vertragspartner ist der Patient, nicht die private Krankenversicherung. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Ausgestaltung Ihres Vertrages.

Wir empfehlen in jedem Fall den Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung einzureichen. Das Erstattungsverhalten der PKV hat sich in den letzten Jahren leider drastisch verschlechtert. Für jede Versicherung stellt eine Leistung an den Versicherungsnehmer einen Vermögensschaden dar. Insofern wundert es grundsätzlich nicht, wenn Versicherungen die Leistungen, auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen, nicht oder nicht in vollem Umfang zu erstatten, Diese zweifelhafte Praxis wird zunehmend in den Medien diskutiert.

Bei Neuabschuss einer Privat- oder Zusatzversicherung sollte speziell auf die Deckung der kieferorthopädischen Leistungen geachtet werden.

Wir helfen Ihnen gern

Sollten Sie eine Rechnung oder einen unbefriedgenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, sprechen Sie uns gerne an. Oftmals genügt eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung, um Unklarheiten zu Ihren Gunsten zu lösen.

 

 

Beihilfeberechtigt

Richtlinie der Beihilfestellen für ihr Kostenerstattungsverhalten sind heute die Richtlinien und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Beihilfeberechtigte Patienten müssen daher – wie gesetzlich versicherte Patienten – mit privaten Zuzahlungen rechnen.

Nähere Informationen unter: www.hansweizmann.de